Führt man sich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) vieler Ausschreibungen zu Gemüt, dann erhebt sich häufig die Frage nach der Sittenwidrigkeit der einen oder anderen Regelung. Die Rechtsprechung zur Sittenwidrigkeit von AGB ist äußerst einzelfallbezogen. Allerdings könnte eine Entscheidung des OGH eine Hilfestellung bieten.
a3BAU Ausgabe 11-12/2013: In einer aktuellen Entscheidung hatte sich der Oberste Gerichtshof (OGH) mit der Frage zu beschäftigen, in wie weit Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zwischen den Parteien eines Werkvertrages wirksam vereinbart wurden, wenn sie im Internet abrufbar sind. Der OGH hat judiziert, dass die Möglichkeit, sich Kenntnis von den AGB zu verschaffen, ausreiche.
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