Rechtsanwalt für Erbrecht

Wir bieten eine professionelle Rechtsauskunft für Ihre Fragen zum Thema Pflichtteils- und Erbrecht.

Erben bedeutet, dass man Rechtspositionen (Aktiva & Passiva) einer verstorbenen Person entsprechend dessen letzten Willens oder auf Grund der gesetzlichen Erbfolge übernimmt.

Mit Hilfe von Testamenten und Erbverträgen kann das rechtliche Schicksal von Vermögen nach dem Willen des Erblassers gesteuert werden. Gibt es keine letztwilligen Verfügungen, tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Bei jedem Erbfall gilt es auch den Pflichtteilsansprüchen von Kindern und Ehegatten besondere Aufmerksamkeit zu schenken.

Leider hört sich oft auch in der Familie die Freundschaft auf, wenn es um eine Erbschaft geht. Wir vertreten Ihre Interessen sowohl außergerichtlich, als auch im Falle von Erbschaftstreitereien, welche vor Gericht ausgefochten werden müssen.

 

Details zu Erreichbarkeit und Kanzleizeiten finden Sie unter Kontakt.