Rechtsanwalt für Gewährleistungsrecht

Unsere erfahrenen Rechtsanwälte bieten eine professionelle Beratung, wenn es um Schadenersatz und Gewährleistung geht.

Nach dem Wortlaut des Gesetzes bedeutet „Gewährleistung“ das Einstehenmüssen dafür, dass eine gegen Entgelt überlassene Sache dem Vertrag entspricht. Der Übergeber leistet Gewähr dafür, dass die Sache die bedungenen oder gewöhnlich vorausgesetzten Eigenschaften aufweist, dass sie seiner Beschreibung, einer Probe oder einem Muster entspricht, sowie dass sie der Natur des Geschäftes oder der getroffenen Verabredung gemäß verwendet werden kann. Ist dies nicht der Fall, so ist die übergebene Sache mangelhaft.

Je nachdem, mit welchem Mangel die Sache behaftet ist, bieten unsere Juristen eine Auskunft über die möglichen Gewährleistungsbehelfe

  • Verbesserung,
  • Austausch,
  • Preisminderung, oder
  • Wandlung


Der Übergeber einer mangelhaften Sache haftet in der Regel auch für Schäden, welche durch den Mangel entstanden sind.

Wir beraten Sie gerne in Fragen zu den Themen Gewährleistung und Schadenersatz und stehen Ihnen auch bei der gerichtlichen Durchsetzung oder Abwehr von Schadenersatz- und Gewährleistungsansprüchen zur Seite.

 

Details zu Erreichbarkeit und Kanzleizeiten finden Sie unter Kontakt.