2012

2012 · 19. November 2012
a3BAU Ausgabe 11-12/2012: In der bauwirtschaftlichen Praxis herrscht nach wie vor große Unsicherheit darüber, wer das Baugrundrisiko zu tragen hat. Diese Unsicherheit ist verständlich, gibt es doch in der rechtswissenschaftlichen Lehre deutliche Meinungsverschiedenheiten.

2012 · 15. Oktober 2012
a3BAU Ausgabe 10/2012: Der OGH hat in einer bahnbrechenden Entscheidung zur Haftung der Bauaufsicht Stellung genommen. Mit der Entscheidung wurde der weit verbreiteten Meinung, die Bauaufsicht sei für eigene Fehler niemals gegenüber dem (Bau)Unternehmen ersatzpflichtig, ein Ende gesetzt.

2012 · 10. September 2012
a3BAU Ausgabe 9/2012: Bei Bauprozessen kommt es immer vor, dass der beklagte Bauherr im Prozess einwendet, die eingeklagte Rechnung sei nicht fällig, weil Abrechnungsmängel vorlägen. Dieser Einwand ist für den Bauunternehmer durchaus gefährlich, kann aber ausgehebelt werden.

2012 · 05. Juli 2012
a3BAU Ausgabe 7-8/2012: In einer aktuellen Entscheidung hat der Oberste Gerichtshof (OGH) zu einer Klage eines Werkunternehmers gegen den Bauherrn Stellung genommen, mit der der Werkunternehmer Schadenersatzansprüche aufgrund eines von ihm erlitten Baustellenunfalls geltend gemacht hat. Die Entscheidung ist äußerst instruktiv und lohnt deshalb einer genaueren Betrachtung.

2012 · 11. Juni 2012
a3BAU Ausgabe 6/2012: Wer als Rechtsanwalt regelmäßig mit Werksvertragsrecht bzw. Bauprozessen zu tun hat, weiß, dass es keinen gefährlicheren Einwand des beklagten Bauherrn (Werkbestellers) gibt, als den der mangelnden Fälligkeit des Werklohnes.

2012 · 19. März 2012
a3BAU Ausgabe 3-4/2012: Im Gegensatz zu den Baujuristen unterscheiden die Baupraktiker in der Regel nicht streng zwischen Koordinierungspflicht einerseits und Bauaufsichtspflicht andererseits. Die Unterschiede werden immer dann relevant, wenn der Bauherr das Bauunternehmen wegen Baumängeln klagt

2012 · 16. Januar 2012
a3BAU Ausgabe 1-2/2012: Kein Erbarmen mit listigen Bietern zeigte der Oberste Gerichtshof in einer Entscheidung, die sich mit der Zulässigkeit einer Regelung in der Ausschreibung beschäftigt. Sie beraubte den Auftragnehmer jeglicher Mehrkostenforderung, wenn er im Zuge der Angebotsprüfung zum Schluss kam, dass zur ordnungsgemäßen Leistungserbringung zusätzliche im Leistungsverzeichnis nicht angeführte Leistungen erforderlich sind.