Artikel mit dem Tag "ÖNORM B 2110"



2017 · 07. September 2017
Führt man sich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) vieler Ausschreibungen zu Gemüt, dann erhebt sich häufig die Frage nach der Sittenwidrigkeit der einen oder anderen Regelung. Die Rechtsprechung zur Sittenwidrigkeit von AGB ist äußerst einzelfallbezogen. Allerdings könnte eine Entscheidung des OGH eine Hilfestellung bieten.

2016 · 30. Mai 2016
a3BAU Ausgabe 6/2016: In schriftlich abgefassten Bauwerkverträgen ist es mittlerweile gängige Praxis, die ÖNORM B 2110 als Vertragsgrundlage zu vereinbaren. Häufig übersehen wird dabei, dass die ÖNORM B 2110 als die zentrale Werkvertragsnorm einige Bestimmungen enthält, die vom Gesetz nicht unerheblich abweichen. Der nachfolgende Artikel erläutert in geraffter Weise einige dieser Bestimmungen der ÖNORM B 2110.

2015 · 04. Dezember 2015
a3BAU Ausgabe 11-12/2015: Kaum ein Werklohnprozess, in dem nicht auch über die Abgeltung von Regieleistungen gestritten wird! Der Umgang der Baupraxis mit Nachweisen über die Erbringung von Regieleistungen ist ein tendenziell schlampiger.

2014 · 16. Januar 2014
a3BAU Ausgabe 1-2/2014: Der Oberste Gerichtshof (OGH) stellt in einer aktuellen Entscheidung klar, dass es reicht, einmal einen begründeten schriftlichen Vorbehalt gegen die Rechnungskorrekturen vorzubringen.

2013 · 13. August 2013
a3BAU Ausgabe 7-8/2013: In der baurechtlichen Praxis gibt es immer wieder erhebliche Unsicherheiten im Zusammenhang mit Forcierungskosten. Das sind jene Kosten, die dem Auftragnehmer dadurch entstehen, dass er Mehrleistungen aufwendet, um den Verzug, der durch eine auftraggeberseitige Behinderung entstanden ist, wieder aufzuholen.

2011 · 15. August 2011
a3BAU Ausgabe 7-8/2011: Es kommt in der Praxis immer wieder vor, dass Bauherrn Bankgarantien zu Unrecht ziehen. Im folgenden werden entsprechende Vorsorgemöglichkeiten gegen das missbräuchliche Ziehen von Haftrücklassgarantien aufzuzeigt.

2010 · 18. Oktober 2010
a3BAU Ausgabe 10-11/2010: Die Bauvertragsnorm (Önorm B2110) enthält für den Bauunternehmer eine äußerst gefährliche Regelung. Einerseits erschwert diese Regelung Nachverrechnungen nach Legung der Schlussrechnung; andererseits enthält sie eine Verkürzung der Verjährungsfrist ab Annahme der Schlusszahlung.

2010 · 13. September 2010
a3BAU Ausgabe 9/2010: In der Praxis herrscht vielfach Unwissen über die rechtliche Qualität technischer Önormen. Ähnlich verhält es sich mit dem vielfach anzutreffenden Terminus der „allgemein anerkannten Regeln der Technik“.

2010 · 22. März 2010
a3BAU Ausgabe 3-4/2010: Die Pönale, auch Vertragsstrafe genannt, ist ein Dauerthema in der Bauwirtschaft. Grund hiefür sind komplexe Bauvorhaben, schlechte Witterungsverhältnisse, viele Professionisten und knapp bemessene Bauzeiten.